Richtlinien Beförderungen/Orden

Die folgenden Richtlinien werden für die Vergabe von Beförderungen und Orden während der Schützenfeste herangezogen. (Stand 2018)

Beförderungen

Stuffz/Uffz3 jährige Wartezeit
alle Fw/OFw/HFw4 jährige Wartezeit
Fähnrich– bei Wahl in den Vorstand
– bei Beförderung ins Offizierskorps
– jeweils für 1 Jahr, danach Offiziersrang
Lt/OLt/Hptm4 jährige Wartezeit
Major4 jährige Wartezeit
max. 12 x in der Bruderschaft
Aktive max.: 3 im aktiven Dienst
Passive ab 65. Lebensjahr
Oberstleutnant4 jährige Wartezeit
max. 4 x in der Bruderschaft
Aktive max.: 1 im aktiven Dienst
Oberst4 jährige Wartezeit
max. 3 x in der Bruderschaft
Aktive max.: 1 im aktiven Dienst
General5 jährige Wartezeit
max. 1 x in der Bruderschaft
Aktive max.: 1 im aktiven Dienst

Orden

Vereinsnadelnach 1 jähriger Zugehörigkeit
Verdienstorden Bronze – Gold4 jährige Wartezeit
Verdienstorden Bronzepro Jahr max. 4
Verdienstorden Silberpro Jahr max. 3
Verdienstorden Goldpro Jahr max. 2
Silbernes Verdienstkreuz5 jährige Wartezeit
1 x Ex-König/in Würdenträger
Silbernes Verdienstkreuz
– Abschluss im gf. Vorstand
nach Abstimmung im gf. Vorstand
Diözesan-Nadel Bronze/Silber5 jährige Wartezeit
Alle weiteren Orden des BHDS/DV5 jährige Wartezeit
max. 3 Orden je Schützenfest
Jugendorden des BHDS/DV3 jährige Wartezeit