„Inzidenzstufe Null“ in NRW

Seit Freitag, 09.07.2021, gibt es in NRW mit der aktualisierten Corona-Schutzverordnung die „Inzidenzstufe Null“.

Danach sind Volks-, Stadt-, Dorf- und Schützenfeste wieder erlaubt, wenn die landesweite und die kommunale Inzidenz unter dem Wert zehn liegen. Bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern müssen aber sämtliche nicht immunisierten Personen über einen Negativtest verfügen. Es gelten die „3 G‘s“ (Geimpft, Genesen, Getestet). In den bisherigen Planungen war dies erst ab September möglich.

Grundsätzlich also gute Voraussetzungen, um nach 18 Monaten langer Entbehrungen endlich wieder das Vereinsleben langsam hochzufahren und über normale Vereinsaktivitäten nachzudenken. Und die neue Schützenfestsaison könnte mit einem zünftigen Schützenfest am letzten Augustwochenende starten. – Wären da nicht doch noch viele Unwägbarkeiten!

Steigt nämlich der Inzidenzwert wieder über zehn und rutscht man dadurch in die Inzidenzstufe 1, dann sind alle Planungen und Organisationen hinfällig.

Der Vorstand arbeitet an dem Thema und wägt ab, was realistisch und organisatorisch möglich ist, insbesondere auch für das letzte Augustwochenende. Die Durchführung eines traditionellen Schützenfestes erscheint aber unter diesen Umständen noch nicht realisierbar. Aber es wird sicherlich einige Aktivitäten geben, die über das „magere Angebot“ vom August 2020 hinausgehen.

Der Vorstand informiert entsprechend auf der Homepage, in der örtlichen Presse und in den sozialen Medien.

Es wäre wieder mal schön: Marsch und klingendes Spiel am Schützenfestsonntag.

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